Hierfür sollen die angebotenen Dienste auf die Prinzipien der Mehrsprachigkeit, Barrierefreiheit und der einfachen, verständlichen Sprache hin überprüft werden. Die Implementierung weiterer Dienstleistungen auf digitalem Wege soll bereits in Konzeption und Planung unter Berücksichtigung dieser nutzerorientierten Leitplanken geschehen.